Am 8.12.2017 wird in Düsseldorf der Loveparade Prozess gegen 10 Angeklagte im Zusammenhang mit dem Loveparade Unglück in Duisburg 2010 eröffnete. Dabei handelt es sich um sechs Angestellte der Stadt Duisburg, die als Ordnungsbehörde die Genehmigung erteilt hat, und vier Angestellte der Firma LOPAVENT, der Veranstalterin und Organisatorin des Events.
Ihnen wird vorgeworfen, Planungsfehler begangen bzw. Sicherheitsprotokolle installiert zu haben, die dann im Verlaufe des Events zu dem Unglück mit 21 Toten und mehr als 650 Verletzten geführt hätten.
Nicht angeklagt sind die für die unmittelbare Durchführung des Events und die Umsetzung der Sicherheitsprotokolle Verantwortlichen seitens der Polizei und des Veranstalters.
Die Staatsanwaltschaft geht offenbar davon aus, dass die Planungsfehler so gravierend und massiv waren, dass weder die Polizei noch zivile Ordnungskräfte eine Katastrophe hätten verhindern oder zur Verhinderung einen wirksamen Beitrag leisten können.
Mit anderen Worten: Nicht eine schlechte Umsetzung der Planung oder eine fahrlässige Umsetzung des Sicherheitskonzepts sollen zu dem Unglück geführt haben, sondern die korrekte Umsetzung der Planung und des Sicherheitskonzepts sollen das Unglück unvermeidlich gemacht haben.
Dieser Ansatz, der davon ausgeht, dass weder die Polizei noch ihr oberster Dienstherr, der damalige NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD / Duisburg), Mitverantwortung für das Unglück tragen, stößt weiterhin bei vielen Betroffenen und Angehörigen von Opfern auf große Skepsis. Eine wirkliche Aufklärung des Unglücks scheint ihnen so nicht gewährleistet, wie ach immer wieder Anwälte der Opfer verlautet haben. Der damalige oberste Dienstherr der Staatsanwaltschaft, NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD / Essen), könnte dabei Teil einer Achse in der Regierung Kraft gewesen sein, die verhindern wollte, dass Jäger oder andere Mitglieder der NRW-Landesregierung eine Mitverantworung für die Toten und Verletzten vorgeworfen werden könnte.
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